Hessischer Innenminister Beuth und Techniker Krankenkasse für BigBrotherAwards 2015 nominiert

Datenschutzrheinmain/ Dezember 18, 2014/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Telematik-Infrastruktur/ 2Kommentare

bba

Seit dem Jahr 2000 werden in Deutschland die BigBrotherAwards an Firmen, Organisationen und Personen verliehen, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen (https://www.bigbrotherawards.de/).

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat am 15.12.2014 den Hessischen Innenminister Peter Beuth und die Techniker Krankenkasse für die BigBrotherAwards 2015 nominiert.

Die Nominierungen werden wie folgt begründet:

Hessischer Innenminister Peter Beuth
Minister Beuth setzt die obrigkeitsstaatliche und bürgerrechtswidrige Politik seines Amtsvor-gängers Boris Rhein fort. Schlaglichtartig wird dies an 3 Punkten deutlich:
1. Flächendeckende Einführung von Body-Cams bei der Hessischen Polizei (siehe dazu https://ddrm.de/?p=3075).
2. Erweiterung der Schnüffelrechte für das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz durch die Novellierung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes – HSÜG (siehe dazu https://ddrm.de/?p=3131 und https://ddrm.de/wp-content/uploads/ddrm-2014.10.27-Stellungnahme-zum-HSueG-.pdf).
3. Weigerung, eine wirksame Überprüfung der Datensammlungen des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz nach dem Vorbild der Task Force in Niedersachsen vorzu-nehmen (siehe dazu https://ddrm.de/?p=3355).

Techniker Krankenkasse (TK)
Nach unseren Beobachtungen und den Rückmeldungen aus dem Kreis der Versicherten ist die Techniker Krankenkasse (TK)
1. besonders rüde gegenüber Versicherten, die für sich die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGk) ablehnen;
2. höchst selektiv und teilweise wahrheitswidrig in ihrer Informationspolitik zum Thema eGk;
3. besonders restriktiv und nötigend bei der Ausstellung von papiergebundenen Anspruchsnachweisen als Alternative zur Nutzung einer eGk beim Arztbesuch.
Auf dieser Homepage wurde seit September 2013 mehrmals über die Praxis der TK gegenüber einzelnen Mitgliedern dieser Krankenkasse und den Versicherten der TK in ihrer Gesamtheit informiert: https://ddrm.de/?p=3346, https://ddrm.de/?p=2015, https://ddrm.de/?p=1887, https://ddrm.de/?p=1627, https://ddrm.de/?p=1367.

2 Kommentare

  1. Ihr meint den 15.12.2014, oder???

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