Eine schwere Geburt: Stadt Frankfurt beantwortet nach knapp 9 Monaten Fragen zur Videoüberwachung

Datenschutzrheinmain/ Januar 15, 2014/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Am 30.04.2013 stellt ein Frankfurter Bürger – gestützt auf die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt – beim zuständigen Dezernenten, Stadtrat Markus Frank, eine Anfrage zu der umfangreichen Videoüberwachungsanlage im Bereich Eissporthalle, Festplatz und FSV-Stadion. Es sollen fast 9 Monate ins Land gegen, bis der Bürger – wenn auch nicht direkt von Stadtrat Frank – Auskünfte zu seinen  Fragen erhält.

Am 16.07.2013 teilt Herr Frank dem anfragenden Bürger lapidar mit, dass das Polizeipräsidium Frankfurt „alleiniger Nutzer der Videoanlage“ sei und empfiehlt dem, sich dort hin zu wenden. Der Frankfurter Polizeipräsident Dr. Thiel – ebenfalls von diesem Bürger angefragt – teilt dagegen bereits am 18.06.2013 mit: „…Bezüglich Ihrer Fragen zu den verschiedenen Videoüberwachungsanlagen am Bornheimer Hang… kann ich Ihnen leider keine Antwort geben. Zweifellos sind Anlagen – insbesondere im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr – dabei, die von der Stadt Frankfurt am Main genutzt werden. Ich erlaube mir daher die Anregung, dass Sie sich bitte unmittelbar an den Stadionbetreiber bzw. die Stadt Frankfurt am Main wenden.“ (Die Schreiben des Stadtrats Frank und des Polizeipräsidenten Dr. Thiel sind hier im Wortlaut nachlesbar: http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/07/26/videouberwachung-in-frankfurt-dezernent-markus-frank-und-polizeiprasident-dr-achim-thiel-mauern-bei-auskunften/).

Nachdem auch weitere Anfragen an Stadtrat Frank ohne substantielle Antworten blieb, wandte sich der Bürger an Mitglieder des zuständigen Ortsbeirats 4 (Bornheim/Ostend). Gegen wütenden Widerstand des CDU-Ortsvorstehers beschlossen die Stadtteilparlamentarier von Grünen, Linke und SPD am 24.09.2013 in dieser Sache eine Anfrage an den Magistrat (siehe dazu: http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/10/08/frankfurter-stadtteilparlament-stellt-fragen-zur-videouberwachung/).

Seit 13.01.2013 liegt nun den anfragenden Parlamentariern die Antwort des Magistrats vor. Längst nicht alle Fragen werden beantwortet. Aber aus der Antwort wird deutlich:

  • Entgegen der ersten Auskunft von Stadtrat Frank wurden Errichtung und Betrieb der insgesamt 30 Kameras durch die Stadt Frankfurt beschlossen;
  • diese ist auch Eigentümerin der Anlagen.
  • Eine den Vorschriften des § 6b BDSG bzw. des § 14 HSOG entsprechenden Beschilderung der Anlage ist auch mehrere Jahre nach Errichtung der Anlage immer noch nicht vorhanden.

Die Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014 ist hier im Wortlaut nachlesbar: ST_35_2014

Kleines Schmankerl am Schluss: Auf Nachfrage teilt der Frankfurter Bürger, der mit seinem Nachbohren die Auskunft des Magistrats an die Stadtteilparlamentarier erreicht hat mit: „Mir hat Herr Frank bis heute keine Auskunft erteilt. Wenn mich nicht ein Mitglied des Ortsbeirats über die Stellungnahme des Magistrats informiert hätte, wäre ich noch immer völlig unwissend. Für mich steht fest: Guter Stil im Umgang mit anfragenden Bürgern sieht anders aus. Und die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt wird durch solche Verfahrensweisen nicht gelebt, sondern beerdigt.“

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*